PRIVATKUNDEN – HAUSGÄRTEN

 

Die Gartenplanung ist das eigentliche Herzstück auf dem Weg zu Ihrem Traumgarten.

 

Dabei verstehe ich Planung nicht als isolierten Arbeitsschritt, sondern vielmehr als fortlaufenden Prozess – angefangen vom persönlichen Kennenlernen und der gemeinsamen Besichtigung des Grundstückes, über Beratungsgespräche, in denen sich Ihre Wünsche nach und nach herauskristallisieren, bis hin zur Bauüberwachung bei der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.

 

 

Speziell für Privatgärten variiert der Leistungsumfang je nach Wunsch des Bauherrn. Wenn Sie möchten, begleite ich Sie von Anfang an:

 

Eingehendes Beratungsgespräch und Besichtung des Grundstückes

•  Aufmaß vor Ort, z. B. Einmessung von bestehender Pflanzung, Baumbestand, Bauwerken, Höhenermittlung usw.

•  Gestaltungsvorschläge nach Ihren individuellen Wünschen

•  Kostenschätzung und -übersicht

•  Ausarbeitung eines Entwurfes inklusive Materialauswahl und Höhenangaben

•  Erstellung eines detaillierten Ausführungsplans

•  Detaillierter Pflanzplan

•  Leistungsverzeichnis und Einholung verschiedener Angebote für die Baumaßnahmen

•  Bauüberwachung und anschließende Rechnungsprüfung

 

Maßgeschneidert nach Ihrem Bedarf können einzelne Leistungen ausgewählt und auch miteinander kombiniert werden. Dabei lege ich besonderen Wert darauf, dass jeder Schritt, z. B. die Material- und Pflanzenwahl, immer in enger Abstimmung mit Ihnen geplant und erarbeitet wird. Allein Ihre Wünsche und Vorstellungen sind der Maßstab für meine Arbeit!

 

GEWERBLICHE KUNDEN –

ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN

 

Auch bei Projekten für gewerbliche Kunden bzw. öffentliche Institutionen besitze ich beste Referenzen und langjährige Erfahrung. Eine intensive Einarbeitung in die unterschiedlichen Projekte ist für mich ebenso selbstverständlich wie eine kostenoptimierte Planung und kreative Gestaltung. Nehmen Sie mich beim Wort!

 

Mein Angebot für Sie basiert auf den bekannten Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) gemäß §38 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).